Einreisebestimmungen Republik Zypern
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Die Einreise ist mit einem deutschen Reisepass oder Bundespersonalausweis bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von drei Monaten möglich.
Wer einen längeren Aufenthalt beabsichtigt, muss sich jedoch bereits innerhalb von zwei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Einwanderungsbehörde registrieren. Dies gilt auch für längere Aufenthalte im Norden.
Deutsche Kinderpässe (bzw. noch gültige oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordene Kinderausweise) werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder bis zum Alter von 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Mitreisende Kinder ab 16 Jahren benötigen nach zyprischen Vorschriften ein eigenes Reisedokument mit Passfoto.
Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt.
Alleinreisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen müssen. Die Unterschrift der Erziehungs-berechtigten muss beglaubigt sein. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist möglich.
Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist möglich, sofern dieser mit einem Lichtbild versehen ist.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Einreise nach/von Nord-Zypern
Das Anlaufen und die Nutzung von Häfen oder Flughäfen im Norden gilt in der Republik Zypern als illegal. Die Regierung der Republik Zypern behält sich weiter vor, die „illegale Einreise“ zu bestrafen. Wenn sich aus Schiffspapieren oder sonstigen Dokumenten ergibt, dass vor dem Anlaufen oder der Nutzung eines Hafens im Süden ein solcher im Norden angelaufen oder genutzt wurde, muss mit Problemen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren gerechnet werden. Der deutschen Botschaft ist allerdings kein Fall einer Verurteilung bekannt.
Reisen innerhalb Zyperns (Nord – Süd und Süd – Nord), Einreise in den Nordteil Zyperns
Die Regierung der Republik Zypern hat die Praxis des “innerzyprischen Reiseverkehrs” neu festgelegt. Sie behält sich das Recht vor, die Nutzung von Häfen und Flughäfen im Norden als „illegale Einreise“ zu bestrafen. Der deutschen Botschaft ist allerdings kein Fall einer Verurteilung bekannt.
Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger –unabhängig vom Einreiseort – auf der Insel frei bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind. Die Öffnung weiterer Übergänge ist in Planung.
Derzeit sind dies (nach ihren griechischen Namen):
- Ledra Palace in Nikosia (nur zu Fuß)
- Agios Dometios in Nikosia (zu Fuß und mit Kfz)
- Pergamos bei Pyla (zu Fuß und mit Kfz)
- Strovilia bei Agios Nikolaos (zu Fuß und mit Kfz)
- Zodhia bei Astromeritis (nur mit KfZ)
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Für den Nordteil der Insel wird allerdings ein Visum benötigt, das man am Übergang beantragt (z.Zt. unter Angabe von Name, Vorname, Ausweisnummer) und bei Rückkehr in den Süden wieder abzugeben hat.
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten. Eine Einreise aus dem Ausland in den Norden der Insel ist mit einem bei Einreise gültigen Reisepass oder Bundespersonalausweis möglich.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel, und zurück, ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Mit Mietwagen, die im Nordteil der Insel gemietet wurden, ist die Überfahrt in den Südteil nicht möglich. Dies geht nur mit einem Privat-Pkw, wobei hierfür eine entsprechende Versicherung in der Republik Zypern notwendig ist, die ebenfalls am Übergang erhältlich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Zypern
Black List der EU
Durch die effizienten Flugsicherheitsnormen in Europa gilt dieser Sicherheitsstandard als einer der höchsten der Welt. Zwar arbeiten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Behörden anderer Länder an der Erhöhung der Sicherheitsstandards weltweit, doch gibt es immer noch einige Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, welche unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen.
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Europa hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, den Betrieb im europäischen Luftraum zu untersagen.
Die Europäische Kommission hat am 23.03.2006 erstmals eine sogenannte schwarze Liste der Fluggesellschaften erstellt, die seitdem laufend aktualisiert wird. Die in dieser Liste aufgeführten Fluggesellschaften gelten als besonders unsicher. Generell wird von Flügen auf diesen Airlines dringend abgeraten. In den meisten Fällen besteht keine Landeerlaubnis in Europa. Die aktuelle Liste finden Sie auf folgender Internetseite der EU-Kommission



